Der Ausgabeaufschlag beträgt bis zu 5% des veröffentlichten Preises für Anteile der Klasse A aller Fonds. Daraus führt die Hauptvertriebsgesellschaft des SICAV Provisionen an unabhängige Vermittler ab. Ausgenommen sind die Geldmarktnahen Fonds, bei denen kein Ausgabeaufschlag erhoben wird. Bei der Rückgabe fällt in der Regel für Anteile der Anteilklasse A keine Gebühr an.
BGF zahlt auch die im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit anfallenden Depot- und sonstigen Gebühren und Aufwendungen. Genaue Angaben dazu sind im jüngsten Rechenschafts- und Halbjahresbericht enthalten, die im Literaturteil zu finden sind.
Alle Zeichnungen (Käufe) müssen auf Grundlage des jeweiligen Fondsprospekts sowie der vereinfachten Prospekte getätigt werden.
Prospekte für die BGF-Fondsreihe können Sie im Literaturteil herunterladen. Bitte lesen Sie die Prospekte genau, bevor Sie investieren.
Für eine Beratung bezüglich einer Anlage wenden Sie sich bitte an Ihren Finanzberater oder Ihre Hausbank.
*Zahlungen sind per Überweisung zu leisten (z.B. mit einem Überweisungsträger oder einem Zahlschein).
Zahlungen sind auf das Bankkonto zu leisten, das für die jeweilige(n) Handelswährung(en) des Fonds vorgesehen ist.
Informationen über die Handelswährung(en) der einzelnen Fonds finden Sie im Fondscenter.
Ab dem 15. Oktober 2001: 12.00 mittags MEZ (mitteleuropäische Zeit). Nach 12.00 Uhr mittags eingegangene Aufträge werden am darauffolgenden Bankgeschäftstag in Luxemburg ausgeführt.
BGF tätigt Geschäfte auf der Grundlage von Terminkursen - dies bedeutet, dass Aufträge stets vormittags zu einem unbekannten Preis ausgeführt werden. Die Preise werden dann am Nachmittag berechnet und auf die einzelnen Aufträge angewandt.
Anweisungen zur Umschichtung zwischen Fonds sollten normalerweise auf dem entsprechenden ausgefüllten Formular erteilt werden, das den Bestätigungshinweisen beiliegt und vom Verwalter erhältlich ist. Sie können dem Verwalter auch schriftlich, per Fax oder Telefon erteilt werden.
Anweisungen zur Umschichtung müssen den vollständigen Namen und die Adresse des/der Anteilsinhaber(s), den Namen des Fonds, die Klasse und den Wert oder die Anzahl der Anteile, die umzuschichten sind, und der Name des Fonds, in den umgeschichtet werden soll, enthalten.
Haben die Fonds, zwischen denen umgeschichtet werden soll, unterschiedliche Handelswährungen, wird die Währung, zu dem am Handelstag, an dem die Umwandlung vorgenommen wird, geltenden Wechselkurs umgerechnet.
Schichten Sie nur einen Teil Ihrer Anlagepapiere eines Fonds um, muss ein Mindestbetrag von 5.000 USD (bzw. der entsprechende Gegenwert) in dem Fonds, aus dem Sie umschichten, verbleiben.
Die Bestätigung der Umschichtung bedarf einer unterzeichneten schriftlichen Anweisung.